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Hier handelt
es sich um ein klassisches Diagnoseverfahren
in der Naturheilkunde.
Mit Hilfe der
Irisdiagnose kann man neben
wichtigen Hinweisen zur konstitutionellen
oder erblichen Veranlagung auch
akute Anzeichen der spezifischen
Krankheitsdispositionen erhalten
- und zwar längst bevor
sich eine Erkrankung manifestiert.
Die Irisdiagnose gehört
zu den Verfahren der Hinweisdiagnostik
und befähigt im Rahmen
der heute üblichen Untersuchungsmethoden
zu einer vollständigen
naturheilkundlichen Diagnose,
im Sinne der Ganzheitsschau
von Körper, Geist und Seele.
Sie ist imstande den richtigen
Weg zu zeigen, wo man weiter
suchen oder klinisch abklären
lassen sollte.
Der Methode
liegt die Vorstellung zugrunde,
dass zwischen allen Körperteilen
und Organen eine feste Nervenverbindung
zur Regenbogenhaut (Iris) des
Auges besteht. Krankheiten oder
Störungen der Organe würden
daher in verschiedenen Strukturen
der Iris (Pigmentflecken, Streifen,
Ringe) erkennbar sein.
Entwickelt wurde
die Methode um das Jahr 1880
von dem ungarischen Arzt und
Homöopathen Ignaz von Péczely.
Er bemerkte angeblich in den
Augen einer Eule besondere Veränderungen,
nachdem sie sich ein Bein gebrochen
hatte.
Die Iris wird
entweder mit einer Lupe betrachtet
oder fotografiert.
Der Therapeut schließt
aus den auffälligen Strukturen
in den Iris-Segmenten auf Krankheiten
der entsprechenden Organe.
Wichtigste Aufgabe
der Irisdiagnose ist die Feststellung
der Konstitution, wobei zwischen
blauen (lymphatischer Typ) und
braunen (hämatogener Typ)
Iriden mit verschiedenen Untertypen
unterschieden wird. Darauf baut
sich immer eine Konstitutionstherapie
auf (Behandlung mit physikalischen
oder chemischen Mitteln, die
eine Stärkung der Konstitution
bewirken soll, um ein Wiederauftreten
der gleichen Erkrankung beim
Patienten zu verhindern). |